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... in Breisach am Rhein

Anpassung der Kurtaxe der Stadt Breisach am Rhein

Kurtaxe ab 01.07.2022 erhöht

Mit der Entscheidung vom 17.05.2022

...wurde beschlossen:

2 € pro Person und Aufenthaltstag

1 € pro Kind im Alter von 6 bis 14 Jahren (jeweils einschließlich) und Aufenthaltstag

 

> Befreiungen und übrige Ermäßigungen bleiben unverändert

 

 

Mit dem Beschlus vom 17.05.2022 entschied der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein, dass die Kurtaxe angehoben wird. Bitte beachten Sie, dass die Kurtaxe eine örtliche Abgabe an die Stadt ist, die wir lediglich im Auftrag abrechnen. Dies ist auch der Grund, warum sie nicht im Zimmerpreis enthalten ist und separat ausgewiesen wird. 

 

Wer kann sich von der Zahlung der Kurtaxe in Breisach am Rhein befreien lassen ?

  • Ortsfremde Personen, die in der Stadt Breisach am Rhein arbeiten, für den Zeitraum ihrer beruflichen Tätigkeit in der Stadt Breisach am Rhein. Die berufliche Tätigkeit ist durch ergänzende Angaben auf dem Meldeschein zu Art, Ort und Dauer der beruflichen Tätigkeit glaubhaft zu machen.
  • Ortsfremde Personen die in der Stadt Breisach in Ausbildung stehen oder eine Schule besuchen, werden für den Zeitraum ihrer beruflichen Ausbildung oder Schulzeit von der Kurtaxe befreit. Die Ausbildung oder der Schulbesuch in Breisach sind nachzuweisen.
  • Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 v. H. werden von der Kurtaxe befreit. Dies gilt ebenfalls für eine Begleitperson, sofern das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
  • Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 80 v.H. erhalten eine Ermäßigung von 50 v.H. auf die Kurtaxe.
  • Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung von der Kurtaxe sind von demjenigen nachzuweisen, der die Befreiung in Anspruch nehmen will.


 

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